Grundsteuerreform – das müssen Sie wissen

Als Eigentümer das komplexe Verfahren meistern

…und die neue Richtlinie einhalten

Rechtliche Fallstricke meistern

Worum geht es bei der Grundsteuerreform?

„Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.“ (LSTN 2022, o.S.)

Häufige Fragen

Die neue Richtlinie sorgt teilweise für große Verwirrung und bringt eine komplexe Vorgehensweise mit sich. Einige Fragen werden uns immer wieder zur Grundsteuerreform gestellt, daher möchten wir diese gerne für Sie klären. 

Rechtliche Fallstricke meistern

Wird es teuer?

Mag man den Ausführungen glauben schenken, so ändert sich nichts im absoluten Betrag, den Eigentürmer zu zahlen haben. Es ändert sich lediglich die Berechnungsgrundlage. Ebendiese muss nun neu erstellt werden.

Muss ich es machen?

Ja, als Immobilienbesitzer müssen Sie sich auf die eine oder andere Weise zwangsweise mit dem Thema beschäftigen. Wir können uns selbstverständlich darum für Sie kümmern.

Kann man es aussitzen?

Leider ist dieses keine Möglichkeit . Sie sind zu der Abgabe verpflichtet und das künftig alle sieben Jahre. Somit müssen Sie sich mit dem Thema jetzt befassen. Aussitzen geht nicht.

Wie komplex ist das Thema?

Es kommt auf die Details an. Grundsätzlich könnten Sie die Erklärung auch eigenständig abgeben. Der Gesetzgeber zwingt Sie also nicht, sich an einen Steuerberater zu senden. Jedoch empfehlen wir es Ihnen dringend, da es sich hierbei um ein sehr komplexes Verfahren handelt.

Wie funktioniert es und welche Daten muss ich einreichen?

Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Sie müssen sich zunächst entscheiden, ob wir das Prozedere für Sie übernehmen sollen. Wenn ja, dann tragen Sie sich unten in das Online-Formular ein. Sie erhalten dann weitere Informationen, sobald diese seitens des Gesetzgebers verfügbar sind.

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